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Blutspende
Dienstag, 18. September 2007


Hilfe auf Gegenseitigkeit    

  
Die DRK-Blutspendedienste setzen mit gutem Grund auf die freiwillige und unentgeltliche Blutspende.


Bitte klicken Sie hier für die Bad Schwartauer Blutspendetermine


Immer wieder stellen Menschen uns die Frage: "Warum gibt es beim Roten Kreuz kein Geld für die Blutspende?" Wir sagen, zum Schutz des Spenders und des Patienten. Denn zum einen darf niemand zur Blutspende genötigt werden, auch nicht durch finanzielle Not. Die Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein, ist sie doch ein Eingriff in den Körper des Blutspenders. Zu Recht schreibt deshalb der Gesetzgeber auch die Volljährigkeit des Blutspenders vor. Auf der anderen Seite wissen wir, dass bei einer Bezahlung der Blutentnahme auch Menschen aus finanzieller Not zu uns kämen, mit der Gefahr, dass eventuelle Infektionsrisiken (Drogenkonsum, Sexualpraktiken) verheimlicht würden. Die Gesundheit und Sicherheit des Spenders wie auch des Empfängers müssen aber ständig im Zentrum unserer Bemühungen stehen.

 

Grundsätzlich ist deshalb die Blutspende eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen soll. Jeder kann in seinem Leben in die Situation kommen, Blutpräparate zu benötigen. Und jeder ist aufgerufen, mit seiner Blutspende seinen Mitmenschen in der Not zu helfen. Auch darf es nicht von der finanziellen Lage des Patienten abhängen, ob ihm im Bedarfsfall Blut oder Blutprodukte verabreicht werden. Für uns gilt deshalb: Blut kann man nicht kaufen.

 

Viele tragen diesen Grundsatz mit: Ehrenamtliche unterstützen uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Blutspendetermine, öffentliche und private Einrichtungen stellen kostenlos ihre Räume zur Verfügung, Medien berichten über die Blutspende und bieten kostenlosen Anzeigenraum, Firmen und Behörden ermöglichen die Blutspende während der Arbeitszeit.

 

Für die DRK-Blutspendedienste heißt dies: Wir machen als gemeinnütziges Unternehmen keine Gewinne und arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung. Den Krankenhäusern werden für die Blutpräparate nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, Kosten für die Blutentnahme, Aufbereitung, Laboruntersuchung, den Transport, für Forschung und Entwicklung sowie Personal und Material. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Finanzbehörden und DRK-Gremien wachen darüber.


 
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